Steuersenkungen sind generell zu begrüßen und erfahrene Experten werden auf dem Arbeitsmarkt zweifellos benötigt. Insofern ist die neue Regelung auf den ersten Blick durchaus begrüßenswert. Ob die Aktivrente aber tatsächlich zu mehr Fachkräften führt und ob sie überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist – darüber wurde im Gesetzgebungsprozess heftig gestritten. Man wird abwarten müssen, wie sich das Gesetz bewährt und ob es gerichtlichen Angriffen standhalten wird. Anfangs gab es selbst bei CDU-Abgeordneten Verwirrung darüber, wie die Aktivrente sich auf die Rentenzahlung auswirkt. In der TV-Sendung „Unter den Linden“ bei Phoenix meinte Hendrik Hoppenstedt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, die Rentenkasse würde durch die Aktivrente entlastet, da die „Rentenzahlung erstmal nicht einsetzt. Wörtlich sagte Hoppenstedt: „Ich kriege dann ja keine Rente, wenn ich weiter verdiene“. Offenbar war der Politiker nicht auf dem neuesten Stand, denn Carsten Linnemann beeilte sich sofort klarzustellen, dass der Nebenverdienst „natürlich“ zusätzlich zur Rentenzahlung erfolge. Dieses Beispiel zeigt, dass die gesetzliche Regelung auch als Entlastung der Rentenkasse angedacht war, man davon aber wieder abgerückt ist. Teuer wird die Aktivrente allemal, denn laut einer Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft könnte sie den Staat jährlich Milliarden kosten – je nachdem wie viele Rentner die Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Grundidee ist nachvollziehbar
Die Grundidee der Aktivrente kann man gut nachvollziehen. Diejenigen, die entweder im alten Beruf einfach weiterarbeiten, oder einen neuen Job annehmen, verbleiben im Arbeitsmarkt. Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass etwa 25 Prozent der 672.000 betroffenen Personen durch die Möglichkeit der Aktivrente motiviert würden, sozialversicherungspflichtig weiterzuarbeiten. Das sind 168.000 Rentner. Inwieweit das aber den Fachkräftemangel wirklich mildert, ist nicht absehbar. Vielfach wird es Mitnahmeeffekte geben, wo Menschen über 67 bereits entschieden haben, weiterzumachen. Wichtig: Wer schon vorher seine gesetzliche Rente beantragt hat, muss sich erst einmal gedulden. Die Steuerfreiheit gilt auch dann erst ab der Regelaltersgrenze. Der Haken: Über 60 Prozent der deutschen Rentner sind bereits in irgendeiner Form der Frührente, zum Beispiel in der abschlagsfreien Rente ab 63, die Andrea Nahles (SPD) als damalige Bundesarbeitsministerin durchgesetzt hatte.
Aktivrente zielt auf bestimmte Branchen
Das Gesetz dient explizit als Anreiz, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegenzuwirken. Dazu gehören insbesondere der Pflegebereich, die Bildung, Handwerk und Gebäudereinigung sowie die Gastronomie. Das engt die Zielgruppe schon ziemlich ein und man fragt sich, ob nicht gerade in diesen Berufen ältere Arbeitnehmer froh sind, in Rente zu gehen. Arbeitsmarktforscher, wie etwa Enzo Weber, bemängeln zudem, dass die geplante Regelung Gutverdiener begünstige und andere benachteiligte Gruppen diskriminiere. Nehmen wir einen alleinstehenden Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.400 Euro und einem Zuverdienst in Höhe von 2.000 Euro pro Monat, ohne Kapitalerträge. Dieser hätte jährlich 5.263 Euro an Steuern zahlen müssen. Durch die Aktivrente muss er nun null Einkommensteuer abführen. Allerdings werden weiterhin Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Kritische Stimmen und rechtliche Bedenken
Im Vorlauf zum Gesetz über die Aktivrente wurde von vielen bemängelt, dass nur Rentner in sozialversicherten Berufen begünstigt werden. Rainer Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), nannte die Regelung „unfair“ und bezeichnete sie als „einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen in Deutschland (VGSD), bezeichnete den Ausschluss der selbständig Tätigen als „Schlag ins Gesicht der Selbstständigen“. Holznagel und Lutz haben Recht. Die Begrenzung des Steuervorteils auf die gesetzlichen Rentner stellt eine Ungleichbehandlung dar, die weder steuerrechtlich noch verfassungsrechtlich erlaubt sein dürfte. Der Bundestag hat aber trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken die Aktivrente beschlossen. Es ist eine Klagewelle gegen diese Diskriminierung zu erwarten, insbesondere von Selbstständigen und Unternehmern, die oft über das Rentenalter hinaus arbeiten, aber von der Aktivrente nicht profitieren können.
Es fehlen die Jobs
Bei einer umfangreichen Auswertung von Printmedien, Onlinebörsen und dem Jobportal der Bundesagentur für Arbeit in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 wurden lediglich 1.958 Stellen für Rentner ausgeschrieben. Etwa ein Viertel aller ausgeschriebenen Stellen stammt aus den Branchen Verkehr, Transport und Logistik. Der Bedarf bei akademischen Berufen ist zu vernachlässigen. Daher stellt sich die Frage: Wofür brauchen wir die Aktivrente denn? Nur für Busfahrer oder Zusteller? Ein entscheidender Grund, warum Arbeitgeber sich bei der Suche nach älteren Bewerbern zurückhalten, ist das deutsche Arbeitsrecht: Jüngere Bewerber könnten sich wegen Altersdiskriminierung benachteiligt fühlen und klagen. Unser Recht ermöglicht das. Wo man hinschaut, sind rechtliche Hürden im Weg. Dabei ist das Potenzial vorhanden, denn bis 2039 werden rund 13 Millionen Menschen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreichen.
Fazit und Ausblick
Auf die Frage von ARD-Moderatorin Caren Miosga, wer denn in Deutschland „zu wenig arbeite“, antwortete CDU-Generalsekretär Linnemann im Mai 2025 in ihrer gleichnamigen Talksendung: „Zum Beispiel – ja, machen wir es konkret – Rentner in Deutschland.“ Das hat ihm viel Kritik eingebracht. Ist das wirklich unser Problem in Deutschland, dass die Älteren sich irgendwann aus dem Arbeitsleben zurückziehen? Oder ist es nicht ein größeres Phänomen, wenn man unser gesamtes hohes Steuersystem betrachtet? Wäre der Arbeitsmarkt nicht attraktiver, wenn man breit die Steuern auf abhängige Arbeit senken würde? So fordern es seit Jahren nicht nur Wirtschaftsverbände, sondern auch die Gewerkschaften. Die Idee der Aktivrente ist daher nur teilweise zu begrüßen, denn sie geht nicht weit genug. Grundsätzlich ist die Aktivrente zudem in einer Rentenreform falsch verortet. Sie hat mit einer Neuordnung der Altersvorsorge nichts zu tun. Dem interessierten Betrachter drängt sich der Verdacht auf, dass die ursprüngliche Idee war, die Rentenkasse zu entlasten. Dies hat sich aber als undurchführbar erwiesen.
Robert Peres
Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden sowie Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt.